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Sportschützen nutzen in der Regel grüne und gelbe Waffenbesitzkarten (WBK).


Die gelbe WBK ist ausschließlich für Sportschützen gedacht - sie berechtigt zum Kauf von Einzelladerkurzwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen und Einzellladerlangwaffen mit glatten Läufen (Schrotflinten). Übrigens, Vorderschaftsrepetierflinten (sog. Pumpguns) gibt es nicht auf "gelb". Voraussetzung für den Waffenerwerb auf "gelb": Für die zu erwerbende Waffe muss es eine Disziplin in einer genehmigten Schießsportordnung eines in Deutschland zugelassenen Schießsportverbandes geben! Anders als bei der grünen WBK, benötigt man auf der gelben WBK keinen Voreintrag seiner Behörde. Mittlerweile ist der Erwerb auf 10 Waffen auf WBK gelb begrenzt - Ausnahmen gibt es nur mit weiterem Bedürfnisnachweis...

Die grüne WBK ist vom Prinzip her für alle Waffenarten (Kurz- und Langwaffen) gedacht. Sportschützen haben in der Regel Kurzwaffen und Selbstladegewehre auf der grünen WBK stehen. Um Waffen auf die grüne WBK kaufen zu können, muss man einen sogenannten Voreintrag durch seine Behörde bekommen. 

Neben den genannten Waffenbesitzkarten gibt es auch noch eine rote WBK für Waffensammler und Sachverständige. Hierfür gibt es ganz eigene gesetzliche Anforderungen, so dass hier nicht weiter darauf eingegangen wird.